Neue Barrierefreiheit auf der TIFA-Website

Am 28. Juni dieses Jahres trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auf nationaler Ebene die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit umsetzt. Ziel ist es, allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, also auch jenen Mitbürger*innen den Zugang bzw. die Nutzung zu und von digitalen Diensten zu erleichtern, die von Einschränkungen bzw. Behinderungen betroffen sind. Durch das Gesetz wurden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere auch an Internetseiten. Produkte oder Dienstleistungen sind nach dem BFSG barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

 Das BFSG betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleister für Verbraucherinnen und Verbraucher. Ausgenommen sind Dienstleister, die Kleinstunternehmen sind, also Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

 

Infos zum „Barrierefreiheit“-Tool auf der TIFA-Website – mit Ilona Hinz

Seit einigen Wochen befindet sich auf unserer Website mittig am rechten Rand ein Button mit einem stilisierten Männchen. Nutzer, der TIFA Website erkennen so, hier ist ein Tool zur Barrierefreiheit eingebunden.

Ilona Hinz

Ilona Hinz, Marketing- und Vertriebsleiterin des IT-Dienstleisters UM30 GmbH aus Beimerstetten, der das Tool für unseren Verbund implementiert hat, erläutert dazu: „Es gibt seit 28. Juni dieses Jahres das neue Gesetz zur `Barrierefreiheit`, das u.a. vorschreibt, Menschen mit Beschränkungen bzw. Behinderungen auch den Zugang von digitalen Formaten wie beispielsweise Internetseiten deutlich zu erleichtern und so deren Nutzung zu ermöglichen. Mithilfe des digitalen Barriere-Tools gelingt es, die Vorgaben der Verordnung umzusetzen. Außerdem bietet es dem Nutzer beim Klick auf den Button individuelle Hilfestellungen und Hilfswerkzeuge. Diese Erleichterungen betreffen u.a. Einschränkungen im Sehen, in der Motorik oder etwa bei Sprech-, Hör- und Verständnisproblemen.“ Sie führt weiter aus, dass die Annahme, es handle sich bei der betroffenen Nutzergruppe um eine Minderheit, falsch sei. Neueste Studien zeigen, dass angeborene Behinderungen nur 3 Prozent ausmachen. Der Großteil, nämlich 97 Prozent sind erworbene Einschränkungen, die kurzzeitig, aber auch mittel- bis langfristig, im Laufe des Lebens etwa durch Krankheiten, Verletzungen und Unfälle entstehen. Oder auch altersbedingt auftreten, womit die Zielgruppe, für die barrierefreie Angebote wichtig und notwendig sind, enorm steigt. „Heißt: Auch abseits der rechtlichen Notwendigkeit macht es Sinn, eine Internetseite barrierefrei zu gestalten, um möglichst vielen Nutzern eine einfache, problemlose Zugänglichkeit zu gewährleisten“, ergänzt Ilona Hinz.

Dieser Sinnhaftigkeit einer optimal zugänglichen, barrierefreien Nutzerfreund-lichkeit der Website sind wir als TIFA-Zentrale gefolgt. Wir haben diesen Service implementiert, auch wenn wir rechtlich nicht dazu verpflichtet gewesen wären.

 

Die Tool-Optionen

Klickt man den Barrierefreiheit-Button an, öffnet sich das Tool mit einer Reihe von allgemeinen wie individuell einstellbaren Anpassungsmöglichkeiten. Die zentralen Einstellungs- bzw. Hilfsoptionen betreffen die Bereiche: `Seheinschränkungen, Texte vorlesen, Kognitive Einschränkungen, Neigung zu Krampfanfällen, Konzentrationsschwäche, Screenreader und Tastatur-steuerung`. Darüber hinaus sind Individuelle Anpassungsmöglichkeiten möglich wie Schriftgröße, Zeilenabstand, Inhaltsgröße, Wortabstand, aber auch Modi zu `Bilder ausblenden, Maus Hervorhebung, Einfache Schrift, Animationen stoppen und Ton stummschalten`. Zu den erweiterten Anpassungen gehören u.a.:  `Zeichenabstand, Link, Hervorhebung, Sättigung und Kontrast`.

„Das automatisierte Tool bietet eine Vielzahl an Einstellungen, die der Nutzer für sich ganz persönlich einstellen kann. Da jede Webseite und ihre Programmierung individuell sind, kann ein automatisiertes Tool es nicht leisten, alle Vorgaben zur Barrierefreiheit zu 100% umzusetzen. Deshalb wird die Homepage nach Implementierung des Tools komplett geprüft und eventuell notwendige Anpassungen vorgenommen. Letzter Schritt ist die Erstellung und Integration der „Erklärung zur Barrierefreiheit“, die Informationen darüber enthält, wie die Barrierefreiheit sichergestellt ist und welche Teile der Website (noch) nicht barrierefrei sind. Ebenfalls findet sich auf der Erklärung eine Kontaktmöglichkeit, über die eine noch vorhandene Barriere gemeldet werden kann“, erläutert Ilona Hinz abschließend.